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Gebühren für die Entsorgung des Hausmülls ab 2020
Grundgebühr pro Person für Wohnungen, Wohngemeinschaften, Zweitwohnungen
Es gelten folgende Mindestentleerungsmengen für die Kategorie Wohnungen:
Familien mit 1 Person 180 Liter Familien mit 2 Personen 360 Liter Familien mit 3 Personen 540 Liter Familien mit 4 Personen und darüber 720 Liter
Es werden folgende Begünstigungen für Familien gewährt :
siehe auch die Müllverordnung