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Die Trinkwassergebühren ab 2024 sind wie folgt festgesetzt (Gemeindeausschussbeschluss 269 vom 28.12.2023):
1. Jährlicher Fixtarif (laut größe des Zählers):
*die Beträge verstehen sich zuzüglich Mwst
2. Verbrauchsabhängige Trinkwassertarife gemäß Art. 5/bis, Absatz 4, 5, 6 und 7 der Gemeindeverordnung:
* die Beträge verstehen sich zuzüglich der Mwst
Siehe auch:
Verordnung Trinkwasserversorgungsdienst