Beitragsgesuche für das Jahr 2024

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Hiermit wird mitgeteilt, dass die Beitragsgesuche für das Jahr 2024 innerhalb Freitag, den 29.03.2024 eingereicht werden müssen.

Die Gewährung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der geltenden Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private. Für die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragenen Vereine, laut Art. 6 des Gesetzes 11.08.91, Nr. 266, ist das Gesuch von der Stempelsteuer befreit. Für Beiträge für Tätigkeiten außerordentlicher Natur muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden, welchem ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan beigelegt werden muß. 

Für weitere Informationen steht der Verwaltungsassistent Carlo Plazza zur Verfügung, Tel. +39 0474 524375 .

Gesuchsformulare:

Gesuch ausserodentliche Beiträge

Gesuch ausserordentliche Beiträge

Gesuch ordentliche Beiträge

Gesuch ordentliche Beiträge

01.02.2024

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