Alle Südtiroler Gemeinden haben ihre Fundarchive zusammengeschlossen. Das Wiederfinden verlorener Sachen hat sich somit wesentlich vereinfacht. Der neu eingerichtete Onlinedienst ermöglicht eine neue Qualität der Suche.
Wer einen Gegenstand verloren hat, kann über das neue Suchportal der Südtiroler Gemeinden bequem von zuhause aus die Onlinesuche durchführen.Unter der Internetadresse www.fundinfo.it ist es möglich zu prüfen, ob ein verlorener Gegenstand bei der Wohnsitzgemeinde bzw. bei einer anderen Südtiroler Gemeinde abgegeben wurde.
Gefundene Sachen
Wer eine bewegliche Sache findet und wenn er den Eigentümer nicht kennt, muss er den Gegenstand unverzüglich dem Fundamt übergeben und die Umstände des Fundes angeben.
Veröffentlichung des Fundes
Der Bürgermeister macht die Übergabe durch Veröffentlichung an der Amtstafel der Gemeinde bekannt; diese hat an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen zu erfolgen und muss jedes Mal drei Tage lang angeschlagen bleiben.
Geschuldeter Finderlohn
Der Eigentümer hat dem Finder, wenn er es verlangt, als Lohn ein Zehntel des Wertes oder des Erlöses der gefundenen Sache zu bezahlen. Übersteigt dieser Wert oder Erlös € 5,00, beträgt der Lohn für den Mehrwert nur ein Zwanzigstel.
Erwerb des Eigentums an der gefundenen Sache
Ist ein Jahr ab dem letzten Tag der Veröffentlichung verstrichen, ohne dass sich der Eigentümer meldet, gehört die Sache oder falls die Umstände ihren Verkauf erfordert haben, ihr Erlös demjenigen, der sie gefunden hat.